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Gegenstand des Prüfungsprozesses

JudikaturZIK 2012/213ZIK 2012, 145 Heft 4 v. 30.8.2012

KO idF vor 1. 7. 2010 §§ 51, 110

Rückstände an gesetzlichen Unterhaltsansprüchen für die Zeit vor Konkurseröffnung sind Konkursforderungen. Gesetzliche Unterhaltsansprüche für die Zeit nach Konkurseröffnung sind keine Konkursforderungen, sie können auch während des Konkursverfahrens gegen den Gemeinschuldner anhängig gemacht und fortgesetzt werden (RIS-Justiz RS0063824, RS0037194).

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