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GEG § 9 Abs 2

Lohnsteuer und AbgabenARD 4767/1/96 Heft 4767 v. 13.8.1996

(GEG § 9 Abs 2) Verdient ein Gerichtsgebührenschuldner monatlich ca. S 21.000,- und hat er nur gegenüber seiner Frau und einem schulpflichtigen Kind Sorgepflichten, stellt eine monatliche Abstattung von Gerichtsgebühren in Höhe der gewährten Raten von ca. S 2.700,- keine, einen Nachlaß rechtfertigende, besondere Härte dar. VwGH 94/16/0054 v. 28.03.1996. (Beschwerde abgewiesen)

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