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GEG § 9

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 5037/39/99 Heft 5037 v. 25.6.1999

( GEG § 9 ) Kann sich ein Zahlungspflichtiger hinsichtlich einer Gerichtsgebühr an einem Dritten regressieren, kann in der Vorschreibung der Gerichtsgebühr keine besondere Härte gesehen werden, die die Vorschreibung unbillig machen würde. VwGH 97/16/0325 v. 27.01.1999. (Beschwerde abgewiesen)

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