Aufhebung
§ 47 Abs 1 oö BauO 1994; §§ 3, 15 oö BauTG 1994
Die farbliche Angleichung des anzubringenden Verputzes an den bisherigen Bestand kann nicht im Wege eines baupolizeiliches Auftrags (gem § 47 Abs 1 oö BauO) angeordnet werden.
Aufhebung
§ 47 Abs 1 oö BauO 1994; §§ 3, 15 oö BauTG 1994
Die farbliche Angleichung des anzubringenden Verputzes an den bisherigen Bestand kann nicht im Wege eines baupolizeiliches Auftrags (gem § 47 Abs 1 oö BauO) angeordnet werden.