EStG: § 108e
Die EStR zur Zuwachsprämie verweisen in Rz 8220 hinsichtlich des Gebäudebegriffes auf Rz 3140. Nach dieser Rz gilt als Gebäude jedes Bauwerk, das durch räumliche Umfriedung Schutz gegen äußere Einflüsse gewährt, den Eintritt von Menschen gestattet, mit dem Boden fest verbunden und von einiger Beständigkeit ist (VwGH 21.12.1956, 1391/54). Für andere unbewegliche Wirtschaftsgüter als Gebäude (zB gemauerte Maschinenumhüllungen) gelten die Sätze des § 8 Abs 1 EStG 1988 nicht.