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Fundamente

PraktischesBau(Rechts)LexikonMargit BammerZRB 2017, XX Heft 3 v. 1.9.2017

Ein Fundament (von lat „fundus“ – „Bodengrund“ abgeleitet) ist im Bauwesen ein Teil der allgemeinen Gründung. Richtig bemessene Fundamente bewirken, dass keine übermäßigen Setzungen auftreten und dass unvermeidliche Setzungen unter allen Gebäudeteilen gleichmäßig auftreten, wodurch an den Wänden Setzungsrisse vermieden werden.

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