vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Führerscheinentzug bei Lkw-Fahrer

ArbeitsrechtARD 5497/11/2004 Heft 5497 v. 14.5.2004

§ 82 lit b GewO - Besonders bei länger währender Dauer des Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitgeber verpflichtet, einem partiell arbeitsunfähigen und zu einer anderen Arbeit bereiten Arbeitnehmer nach Möglichkeit und Zumutbarkeit (insbesondere ohne Verpflichtung zur Umorganisation des Betriebes) eine andere Arbeit zuzuweisen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte