( AVG § 71 ) Stützt sich ein Wiedereinsetzungsantrag nach Verlust eines zugestellten Bescheides auf ein Versehen einer Hilfskraft, sind deren entsprechende Ausbildung, Einschulung und Verlässlichkeit bzw. die dem Umfang dieser Voraussetzungen entsprechende Kontrolle darzulegen.
VwGH 95/08/0259, 96/08/0031 v. 27.02.1996