Der Autor prüft die Möglichkeit der Exszindierungsklage des Wohnungseigentumsbewerbers gem § 40 Abs 2 WEG 2002 und stellt fest, dass dadurch nicht die ganze Liegenschaft der Exekution entzogen wird, sondern bloß der zukünftige Miteigentumsanteil.
Der Autor prüft die Möglichkeit der Exszindierungsklage des Wohnungseigentumsbewerbers gem § 40 Abs 2 WEG 2002 und stellt fest, dass dadurch nicht die ganze Liegenschaft der Exekution entzogen wird, sondern bloß der zukünftige Miteigentumsanteil.