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Fremdvergleich im Arbeitsrecht

ArbeitsrechtARD 4767/37/96 Heft 4767 v. 13.8.1996

(ABGB § 1154) Verdeckte Gewinnausschüttungen sind auch arbeitsrechtlich kein Arbeitsentgelt.

ASG Wien 8 Cga 256/95i v. 13.05.1996, Rekurs erhoben

Auch wenn vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer aufgewendete Geld- und Sachleistungen Entgelt im Sinne des § 49 Abs 1 ASVG sind, kann die Bezahlung von Prämien zu einer privaten Krankenversicherung durch eine Gesellschaft als Arbeitgeber des Lebensgefährten des Gesellschafter-Geschäftsführers nicht als Arbeitsentgelt gewertet werden.

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