( § 36, § 37 AngG, Art 48 EGV, nach Änderung jetzt Art 39 EG ) Eine Konkurrenzklausel kann eine im Einzelfall sachlich gerechtfertigte Beschränkung der Freizügigkeit sein, wenn sie sich als verhältnismäßig darstellt, zwingenden Gründen des Allgemeininteresses dient und sich unterschiedslos an Inländer und Ausländer richtet.
OLG Wien 15.03.2000, 7 Ra 46/00m