LSt-Protokoll 2000, BMF 31.10.2000, 07 0101/21-IV/7/00
Die Ehefrau eines Steuerpflichtigen war im Kalenderjahr 1999 nur bei einem Arbeitgeber geringfügig beschäftigt, optierte jedoch in das System der gesetzlichen Sozialversicherung und hatte demzufolge gemäß § 19a ASVG monatlich die entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten, welche jedoch nicht sie selbst, sondern ihr Ehemann bezahlte.