IO: §§ 103, 104 Abs 5, § 109
ZPO: § 530
Eine Forderungsfeststellung kann infolge Wiederaufnahmeklage des Insolvenzverwalters aufgehoben werden.
IO: §§ 103, 104 Abs 5, § 109
ZPO: § 530
Eine Forderungsfeststellung kann infolge Wiederaufnahmeklage des Insolvenzverwalters aufgehoben werden.