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Forderungsanmeldung: Wiederaufnahmeklage/nachträgliche Übermittlung von Urkunden

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2019/142ZIK 2019, 115 Heft 3 v. 18.7.2019

IO: §§ 103, 104 Abs 5, § 109

ZPO: § 530

Eine Forderungsfeststellung kann infolge Wiederaufnahmeklage des Insolvenzverwalters aufgehoben werden.

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