Auch RA Dr. Maximilian Eiselsberg hat jüngst einen Kurzkommentar zum FlexKapGG verfasst. Mit dem am 1.1.2024 in Kraft getretenen Flexible-Kapitalgesellschafts-Gesetz wurde eine neue Gesellschaftsform geschaffen. Mit den neuen Unternehmenswert-Anteilen können vor allem Mitarbeiter:innen mit einer kleinen Kapitaleinlage an das Unternehmen gebunden werden und an dessen Erfolg teilhaben. Das Start-Up-Förderungspaket eröffnet gleichzeitig auch abgabenrechtliche Begünstigungen. Durch die sehr offen zur Verfügung gestellten Gestaltungsmöglichkeiten bietet sich die neue Gesellschaft für Start-Ups an, aber für alle Fälle, bei denen eine Substanzbeteiligung nicht gleichzeitig auch Mitwirkungsrechte verschaffen muss. Der Kurzkommentar ist allen mit der neuen FlexKapG befassten Personen sehr zu empfehlen.

