RA Mag. Florian Wünscher, LL.M. hat jüngst einen Kurzkommentar zum FlexKapGG herausgegeben, in dem ein junges Expert:innen-Team aus der Praxis sämtliche Bestimmungen zur neuen Rechtsform kommentiert. Mit der neuen Rechtsform der Flexiblen Kapitalgesellschaft steht Gründer:innen seit 1.1.2024 eine Kapitalgesellschaft zur Verfügung, die vor dem Hintergrund der Förderung von Start-ups und Gründer:innen eingeführt wurde. Die Flexible Kapitalgesellschaft baut auf dem Grundstock der GmbH auf. Mit den sogenannten Unternehmenswert-Anteilen wurde dabei

