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Fleeing Homophobia

merk.würdigInes Rössljuridikum 2014, 141 Heft 2 v. 1.6.2014

Rezension zu: Thomas Spijkerboer (Hrsg), Fleeing Homophobia. Sexual orientation, gender identity and asylum, Routledge, London/New York (2013), 239 Seiten, ISBN 978-0-4156-2817-4.

Flüchtling ist, wer wohlbegründete Furcht vor Verfolgung im Herkunftsstaat hat, wobei die Verfolgung in einem der von der Genfer Flüchtlingskonvention11Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge BGBl 1955/55. genannten Fluchtgründe wurzeln muss. Zu diesen zählt auch die „Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe“. Es ist mittlerweile anerkannt, dass geschlechtsspezifische Verfolgung bzw Verfolgung aufgrund von sexueller Orientierung oder Genderidentität darunter zu subsumieren sind.22Vgl die Richtlinien des UNHCR zu geschlechtsspezifischer Verfolgung: UNHCR, Guidelines on International Protection No 1, 7.5.2002, HCR/GIP/02/01, sowie die einschlägigen Richtlinien des UNHCR zu sexueller Orientierung und Gender Identität: UNHCR, Guidelines on International Protection No 9, 23.10.2012, HCR/GIP/12/09. Diese ersetzen die UNHCR Guidance Note on Refugee Claims Relating to Sexual Orientation and Gender Identity, 21.11.2008. In Asylverfahren betreffend LGBTQ33Der Begriff LGBTQ steht für „lesbian, gay, bisexual, transgender, questioning/queer“.-Personen stellen sich spezifische Probleme, die zwar teilweise als Ausprägungen der allgemeinen Unwägbarkeiten und Zumutungen des Asylrechts begriffen werden können, jedoch eines gesonderten Fokus bedürfen.

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