( FLAG § 30a ) Für die Wegstrecke zwischen dem Hauptwohnort und der Zweitunterkunft besteht kein Anspruch auf Schulfahrtbeihilfe.
( FLAG § 30a ) Für die Wegstrecke zwischen dem Hauptwohnort und der Zweitunterkunft besteht kein Anspruch auf Schulfahrtbeihilfe.