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Flächenwidmung „erhaltenswerte Gebäude im Grünland“; Sanierung; Einsturz; Elementarereignis; Wiedererrichtung

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2024/5bbl 2024, 13 Heft 1 v. 2.2.2024

§ 20 Abs 5 nö ROG 2014

Der Einsturz eines „erhaltenswerten Gebäudes im Grünland“ beim Versuch, es zu sanieren, stellt kein „Elementarereignis“ dar, das eine Wiederrichtung ermöglicht.

LVwG Nö, 07.09.2023, LVwG-AV-2080/001-2023

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