§ 20 Abs 5 nö ROG 2014
Der Einsturz eines „erhaltenswerten Gebäudes im Grünland“ beim Versuch, es zu sanieren, stellt kein „Elementarereignis“ dar, das eine Wiederrichtung ermöglicht.
LVwG Nö, 07.09.2023, LVwG-AV-2080/001-2023
§ 20 Abs 5 nö ROG 2014
Der Einsturz eines „erhaltenswerten Gebäudes im Grünland“ beim Versuch, es zu sanieren, stellt kein „Elementarereignis“ dar, das eine Wiederrichtung ermöglicht.
LVwG Nö, 07.09.2023, LVwG-AV-2080/001-2023