(FinStrG § 7) Die Art der Fragestellung eines Zollbeamten bei der Einreise nach mitgeführten Waren ist für die Beurteilung, ob vom Zollpflichtigen die Stellungspflicht vorsätzlich verletzt worden ist, nicht maßgeblich. VwGH 93/16/0116 v. 28.06.1995. (Beschwerde abgewiesen)