vorheriges Dokument
nächstes Dokument

FinStrG § 57 Abs. 3

Arbeitsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4724/22/96 Heft 4724 v. 27.2.1996

(FinStrG § 57 Abs. 3) Die Manuduktionspflicht der Finanzstrafbehörde erstreckt sich nicht darauf, der Partei Ratschläge über den Inhalt der von ihr gegenüber der Behörde - die gemäß § 57 Abs. 1 FinStrG zur Verfolgung der Finanzvergehen verpflichtet ist - zu erstattenden Aussagen zu machen. Die Anleitungspflicht erstreckt sich nicht darauf, der Partei Tatsachenbehauptungen in den Mund zu legen, die zu einer für sie günstigeren materiell-rechtlichen Beurteilung führen können. VwGH 94/16/0123 v. 19.10.1995. (Bescheid aufgehoben, Beschwerde abgewiesen)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte