Leasing hat international einen bedeutenden Stellenwert im Bereich der Finanzierungsmöglichkeiten eingenommen. Die meisten Unternehmen haben heutzutage Leasingverträge laufen. Eines der gängigsten Beispiele stellt hierbei sicherlich das KFZ-Leasing dar. Doch seitdem es Leasinggeschäfte gibt, gibt es auch zahlreiche Diskussionen darüber, wem das Leasingobjekt eigentlich zuzurechnen ist - dem Leasinggeber oder dem Leasingnehmer. Grund dafür sind vor allem die vielen verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten, bei denen es den Anschein hat, dass der eigentliche wirtschaftliche Nutzen der Sache dem Leasingnehmer zugutekommt und diesem daher sogar eine eigentümerähnliche Stellung zukommt. Der folgende Artikel soll die wesentlichsten Begriffe im Zusammenhang mit Finanzierungsleasing erläutern und einen kurzen Überblick über die dazugehörigen Regeln im UGB, Steuerrecht und IFRS geben. Anhand eines Praxisfalles wird gezeigt, wie ein Finanzierungsleasinggeschäft in den Büchern eines Unternehmens abzubilden ist.