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Festsetzung von Trinkgeldpauschalien

In aller KürzeARD 6398/3/2014 Heft 6398 v. 15.5.2014

Für alle Dienstnehmer, die bei der SGKK versichert und in einem der Wirtschaftskammer Salzburg zugehörigen Betrieb ausschließlich oder teilweise als Lenker von Taxis, Mietwagen oder Autobussen beschäftigt sind, werden erstmals ab 1. 5. 2014 für die Bemessung der allgemeinen Beiträge für Trinkgelder Pauschalbeträge festgesetzt. Die monatliche Trinkgeldpauschale beläuft sich auf € 70,00, die tägliche Trinkgeldpauschale auf € 3,50 (die Beträge werden alle 2 Jahre, beginnend mit 2016, angepasst). Weiters sind Ausnahmen von der Pauschalierung und Regelungen für Abwesenheitszeiten vorgesehen. (Amtliche Verlautbarung Nr 65/2014; abrufbar unter www.avsv.at ).

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