( AngG § 27 Z 1 ) Erreichen mangelhafte bzw. fehlerhafte Arbeitsleistungen eines Buchhalters als Ordnungswidrigkeit nicht jene Gravität, die für eine Vertrauensunwürdigkeit erforderlich wäre, ist eine Entlassung unzulässig.
ASG Wien 21 Cga 26/96p v. 17.06.1997