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Fehlender Pflegebedarf durch Hilfsmittel

SozialversicherungARD 4861/28/97 Heft 4861 v. 12.8.1997

( BPGG § 4, EinstV § 3 Abs 1 ) Kann ein Pflegebedürftiger mittels Schnabeltasse auch flüssige und breiige Nahrung zu sich nehmen, hat er mangels sonstiger Einschränkungen beim Zusichnehmen von Mahlzeiten hiefür keinen zusätzlichen Pflegebedarf.

OGH 10 Ob S 111/97i v. 15.04.1997

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