( AngG § 27 Z 4 ) Muss einem Arbeitnehmer infolge der von ihm während des vom Arzt verordneten Krankenstandes verrichteten Tätigkeiten bewusst sein, dass er auch zu den dienstvertraglich übernommenen Pflichten in der Lage ist, ist er nicht arbeitsunfähig und stellt der Nichtantritt des Dienstes auch dann einen Entlassungsgrund dar, wenn ihm vom Arzt Krankheit bescheinigt wird.
OGH 9 Ob A 15/98s v. 20.05.1998