Abstract: Zu Jahresbeginn verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Russland für die Unterlassung der Schaffung jeglicher rechtlicher Möglichkeiten iSe zivilrechtlichen Partnerschaft und verfestigt damit die positive Verpflichtung von Staaten, diese einzuführen.
Schlagwörter: Menschenrecht; EGMR; queer; Privat- und Familienleben.