Das am 31. 12. 2023 in Kraft getretene Mindestbesteuerungsgesetz (BGBl I 2023/187) setzt die RL (EU) 2022/2523 zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union in nationales Recht um. Bereits im Juni 2024 hat das BMF einen ersten Frage-Antwort-Katalog dazu veröffentlicht (siehe RdW 2024/395), nun wurden weitere von der KSW übermittelte Fragen vom BMF beantwortet. Der Volltext der Anfragebeantwortung ist auf der Homepage des BMF abrufbar (Direktlink: https://tinyurl.com/FAQ-Mindestbesteuerung-Teil-2 ).

