Mit dem Jahressteuergesetz 2018 (BGBl I 2018/62) wird die steuerliche Berücksichtigung von Unterhaltslasten für Kinder neu gestaltet. Ein neuer Steuerabsetzbetrag ("Familienbonus Plus"), der ab 1. 1. 2019 in Anspruch genommen werden kann, führt dazu, dass geldunterhaltspflichtige Elternteile Unterhaltsleistungen deutlich stärker als bisher bereits bei der Steuerbemessung geltend machen können. Dies vermindert die Notwendigkeit, die Steuerentlastung mittelbar im Unterhaltsrecht durch Anrechnung der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrags herbeizuführen (vgl 6 Ob 240/17p = Zak 2018/198, 111). Der "Familienbonus Plus" beträgt für jedes Kind pro Monat 125 € (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs) bzw 41,68 € (ab dem 18. Geburtstag) und kann vom Geldunterhaltspflichtigen zumindest zur Hälfte geltend gemacht werden.