( § 2 Abs 5, § 2a Abs 1 FLAG, § 33 Abs 4 Z 3 lit a EStG ) Verbleibt ein Kind im gemeinsamen Haushalt mit dem Vater, hat die aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogene Mutter auch dann keinen Anspruch auf Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag, wenn sie Haushaltsarbeiten in der Wohnung, in der Vater und Kind leben, durchführt.
VwGH 28.02.2002, 2001/15/0207