( FLAG § 5 Abs 1 lit b ) Die Ausbildung der Tochter eines Familienbeihilfenbeziehers für den Krankenpflegeberuf in einem für Krankenpflege in Deutschland erforderlichen 3-jährigen Lehrgang in München ist ein den Familienbeihilfenanspruch sicherndes „anerkanntes Lehrverhältnis“.
VwGH 98/15/0101 v. 18.02.1999