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Fallweise und geringfügig Beschäftigte

ArbeitsrechtJudikatur SozialversicherungspflichtRdW 2004/550RdW 2004, 609 Heft 10 v. 15.10.2004

ASVG: §§ 5 471a ff

Fallweise Beschäftigte, deren Entgelt die tägliche Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt, sind, wenn sie als DN beschäftigt sind, wie andere geringfügig Beschäftigte unfallversichert und daher auch bei Beurteilung der Verpflichtung zur Entrichtung des pauschalierten Dienstgeberbeitrages zu berücksichtigen. Die günstigeren Melde- und Abrechnungsbestimmungen für fallweise Beschäftigte bleiben aber trotzdem aufrecht.

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