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Fallweise und geringfügig Beschäftigte

SozialversicherungARD 5509/12/2004 Heft 5509 v. 6.7.2004

§ 5, §§ 471a ff ASVG - Fallweise Beschäftigte, deren Entgelt die tägliche Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt, sind, wenn sie als Dienstnehmer beschäftigt sind, wie andere geringfügig Beschäftigte unfallversichert und daher auch bei Beurteilung der Verpflichtung zur Entrichtung des pauschalierten Dienstgeberbeitrages zu berücksichtigen. Die günstigeren Melde- und Abrechnungsbestimmungen für fallweise Beschäftigte bleiben aber trotzdem aufrecht.

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