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Fälligkeit von Werkvertrags-SV-Beiträgen

SozialversicherungARD 4759/30/98 Heft 4759 v. 16.7.1998

Feststellung des Sozialausschusses v. 04.07.1996

Das ASVG unterscheidet zwischen dem Tag der Fälligkeit (§ 58 ASVG) der Beiträge für einen Beitragszeitraum (im Normalfall der Beitragsmonat) und dem Tag, an dem die Beiträge spätestens eingezahlt werden müssen* (§ 59 ASVG).

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