( § 20b Abs 1 Z 3 GehG ) Bei Beurteilung dessen, was in Zusammenhang mit einem Anspruch auf Fahrtkostenzuschuss als zweckmäßigerweise in Betracht kommendes öffentliches Verkehrsmittel anzusehen ist, ist bei einer Gleitzeitregelung diese und nicht die dienstplanmäßige Normalarbeitszeit maßgebend.
VwGH 07.10.1998, 96/12/0281