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Fahrtkosten - KV für Wirtschaftstreuhänder

SteuerrechtErlassrundschauRdW 2001/783RdW 2001, 772 Heft 12 v. 15.12.2001

§ 26 Z 4 EStG

Im Kollektivvertrag für Wirtschaftstreuhänder wird geregelt, dass Fahrtkosten nur in Höhe der Kosten für ein öffentliches Verkehrsmittel (Bahnfahrt) abgegolten werden. Hinsichtlich Kilometergeldersatz für die Verwendung des privaten PKW gibt es keine Regelung. Können im Falle von Fahrten mit dem Privat- PKW die Aufwendungen in Form des amtlichen Kilometergeldes ersetzt werden?

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