Entscheidung
Die griechische Arbeitgeberin, eine dem öffentlichen Sektor zuzurechnende juristische Person des Privatrechts, schloss mit Arbeitnehmern jeweils mehrere aufeinander folgende befristete Arbeitsverträge. Als die Arbeitsverhältnisse von der Arbeitgeberin nicht mehr verlängert wurden, klagten die Arbeitnehmer auf Feststellung, dass die Verträge als unbefristete Arbeitsverhältnisse anzusehen seien.