Mit dem in BGBl I 2007/101 kundgemachten Bundesgesetz wurden ua die Ausgleichszulagenrichtsätze für 2008 festgesetzt. Die Werte, die sich daraus für die Berechnung des (vom Richtsatz für allein stehende Personen abhängigen) Existenzminimums ergeben, wurden bereits vorab in Zak 2007/735, 432 dargestellt.
Existenzminimumtabellen für 2008 können unter www.bmj.gv.at/_cms_upload/_docs/exminbroschuere_2008.pdf abgerufen werden.