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Exekution auf Internet-Domains

WirtschaftsrechtWerner JakuschRdW 2001/600RdW 2001, 580 Heft 10 v. 15.10.2001

Der Anspruch auf Löschung einer Internet-Domain ist nicht nach § 353 EO, sondern, sofern nicht ohnedies § 367 EO greift, nach § 354 EO zu vollstrecken. Zur Hereinbringung einer Geldforderung kann auf eine Internet-Domain auch dann selbstständig Exekution nach § 331 EO geführt werden, wenn sie im Zusammenhang mit einem Unternehmen steht. Das Gericht hat bei Bewilligung einer solchen Exekution weder die Verwertbarkeit der Internet-Domain zu prüfen noch bei Verdacht des Eingriffes in die Rechte eines Dritten diesen auszuforschen.

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