Im Juni 1997 haben die europäischen Sozialpartner ein Rahmenabkommen über Teilzeitarbeit abgeschlossen. Aufgrund der Vorschriften des Abkommens über die Sozialpolitik wird der Rat der Arbeits- und Sozialminister wahrscheinlich noch heuer eine Richtlinie mit identem Wortlaut verabschieden. Kernstück dieses Abkommens ist ein Verbot der Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten gegenüber Vollzeitbeschäftigten und die Etablierung eines Wohlverhaltenskodex für Arbeitgeber zur Förderung von Teilzeitarbeitsplätzen. Unmittelbare Anpassungserfordernisse im österreichischen Recht dürften nur hinsichtlich weniger Punkte vorliegen.