Mit dem Europäischen Vollstreckungstitel (ab 21. 10. 2005) sowie dem Europäischen Zahlungsbefehl, der in der nächsten Ausgabe behandelt werden wird, werden dem Gläubiger zwei fakultative Instrumentarien zur Verfügung gestellt, die eine vereinfachte Vollstreckung in jedem Mitgliedstaat und damit eine rasche Einbringlichmachung von unbestrittenen Geldforderungen ermöglichen. Die Beseitigung des Zwischenverfahrens auf Vollstreckbarerklärung ausländischer Exekutionstitel führt dazu, dass diese so wie eigene Entscheidungen des Vollstreckungsstaats zu behandeln sind. Gleich-zeitig werden zugunsten des Schuldners Rechtsschutzgarantien in Form von Zustellungsvorschriften und Rechtsbehelfsmöglichkeiten vorgesehen. Auch im Vollstreckungsverfahren ist zu beachten, dass im Anwendungsbereich des EGV die Verpflichtung zur Namhaftmachung eines Zustellungsbevollmächtigten zu einer mittelbaren Diskriminierung führt und daher unzulässig erscheint.