vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Europäischer Gerichtshof

RechtsprechungAstrid EdlingerRPA 2001, 162 Heft 3 v. 1.12.2001

Dass ein Vertrag dem öffentlichen Recht unterliegt und die Ausübung hoheitlicher Gewalt einschließt, steht dem Vorliegen einer Vertragsbeziehung im Sinne des Art 1 lit a der Richtlinie 93/97/EWG nicht entgegen.

Selbst wenn sich der öffentliche Auftraggeber seinen Vertragspartner nicht aussuchen kann, sondern dieser durch Gesetz bestimmt ist, steht dies für sich alleine nicht dem Vorliegen eines Vertrages im Sinne von Art 1 it a der Richtlinie 93/97/EWG entgegen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte