Einen weiteren Schritt zur Rechtsvereinheitlichung hat die Europäische Kommission auf dem Sektor des Wettbewerbrechtes gesetzt: Mit der "Bekanntmachung der Kommission über die Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Gerichten der EU-Mitgliedstaaten bei der Anwendung der Artikel 81 und 82 des Vertrages" (Amtsblatt C 101/04 ) soll den nationalen Gerichten die Anwendung des Europarechtes erleichtert werden.