vorheriges Dokument
nächstes Dokument

EuGH

RechtsprechungRPA 2003, 165 Heft 2 und 3 v. 1.4.2003

Die Bundesrepublik Deutschland hat bei der Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art 8 in Verbindung mit Art 15 Abs 2 und Art 16 Abs 1 der Richtlinie 92/50 verstoßen, dass der Abwasservertrag der Gemeinde Bockhorn nicht ausgeschrieben und das Ergebnis des Vergabeverfahrens nicht im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften bekannt gemacht wurde.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte