Durch die EU-Mobilitätsrichtlinie sollen grenzüberschreitende Umgründungen innerhalb der EU flexibler und die Rechtssicherheit durch die Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens verbessert werden. Die österreichische Umsetzung – das Gesellschaftsrechtliche Mobilitätsgesetz – trat mit 1.8.2023 in Kraft, wobei das neue EU-Umgründungsgesetz das Kernstück bildet. RA Dr. Bernhard Rieder und OStA Dr. Matthias Potyka, LL.M. haben jüngst einen Kommentar zum EU-UmgrG herausgegeben, mit dem erstmalig alle drei Formen der grenzüberschreitenden Umgründung – Verschmelzung, Spaltung und Umwandlung – einheitlich geregelt werden. Der vorliegende Kurzkommentar ist die erste vollständige Bearbeitung des neuen Gesetzes und bietet Ihnen somit einen detaillierten Überblick über die neue Rechtslage. Die Neuerungen werden dabei besonders herausgearbeitet

