Die zunehmende Internationalisierung des Wirtschaftslebens bringt es mit sich, daß auch in Insolvenzfällen immer häufiger grenzüberschreitende Problemlagen auftreten. So führt beispielsweise die Niederlassungsfreiheit innerhalb der Europäischen Union dazu, daß sich die Frage nach den Wirkungen der Insolvenz des Unternehmenssitzes auf in anderen Ländern befindliche Niederlassungen in verstärktem Ausmaß stellt. Auch kommt es immer häufiger vor, daß ein Gemeinschuldner in verschiedenen Staaten Vermögen besitzt, der Haftungsfonds also territorial zersplittert ist.