Der 363 Seiten starke Erlass arbeitet die rechtlichen Änderungen der letzten Zeit in die Einkommensteuerrichtlinien 2000 ein. Konkret werden im Rahmen der laufenden Wartung 2023 neben wesentlichen Entscheidungen der Höchstgerichte und Änderungen durch Erlässe gesetzliche Änderungen in die EStR eingearbeitet (siehe dazu auch Wild, Der EStR-Wartungserlass 2023 im Lichte der Kapitalvermögensbesteuerung, RdW 2023/261). Erlass des BMF vom 31. 3. 2023, 2023-0.039.376, BMF-AV Nr. 47/2023.