(EStG § 6 Z 2, § 7) Der Firmenwert eines Rauchfangkehrerbetriebes ist, auch wenn sein Geschäftsumfang im Gebietsumfang des geschäftsgebundenen Tätigkeitsbereichs zurückgeht, nicht absetzbar, wenn anstelle des Umsatzes aus diesem Tätigkeitsbereich ein anderer (nicht auf Kehrbezirke beschränkter) tritt. VwGH 91/14/0047 v. 18.07.1995. (Beschwerde abgewiesen)