(EStG § 6 Z. 2, § 7) Auf Grund der geschützten Stellung einer Apotheke kann der Firmenwert nur dann abschreibbar sein, wenn im konkreten Fall über das übliche Ausmaß hinausgehende persönliche Leistungen des Rechtsvorgängers gegeben sind. VwGH 92/13/0297 v. 27.09.1995. (Beschwerde abgewiesen)