( EStG § 67 Abs 3 ) Erfolgte die Arbeitsleistung einer Ehefrau vor Begründung eines Dienstverhältnisses unentgeltlich, darf in Hinblick auf § 90 zweiter Satz ABGB unbedenklich davon ausgegangen werden, dass bis dahin kein auf den gesetzlichen Abfertigungsanspruch zählendes Dienstverhältnis angenommen werden kann, weil Dienstverträge im Zweifel entgeltlich sind. VwGH 93/14/0009 v. 24.03.1998. (Beschwerde abgewiesen)