( EStG § 47, BAO § 161 ) Bei der Frage, ob die Tätigkeit eines Kolporteurs im Rahmen eines Dienstverhältnisses oder selbständig ausgeübt wird, ist stets das Gesamtbild der vereinbarten Tätigkeit maßgebend, weshalb unter Umständen schon geringfügige Abweichungen im Sachverhaltsbereich geeignet sein können, eine andere Beurteilung herbeizuführen. VwGH 94/13/0251 v. 31.07.1996. (Bescheid aufgehoben)